MEHRWERTSTEUER AUF IMMOBILIEN

MEHRWERTSTEUER AUF IMMOBILIEN

Sparmaßnahmen, die die Mehrwertsteuer auf Immobilien beeinflussen: Wie funktioniert es? (rtl.lu)

Sparmaßnahmen, die die Mehrwertsteuer auf Immobilien beeinflussen: Wie funktioniert es? (rtl.lu)


Eine der Maßnahmen die Anfang dieser Woche diskutiert wurden um das Haushaltsdefizit des Landes zu reduzieren wirkt auf die Mehrwertsteuer auf Immobilien. Gemäß dieser Maßnahme wird der maximale Betrag den die Bewohner des Großherzogtums in Sachen Mehrwertsteurer zurückbekommen können von 60’000 auf 50‘000 € reduziert. Frank Kuffer erklärt uns nochmal wie diese Mehrwertsteuer auf Immobilien überhaupt funktioniert.


Bis jetzt hat jeder, der eine Wohnung gebaut hat, um sich dort niederzulassen oder um sie zu vermieten, maximal 60‘000 € zurückbekommen unter der Voraussetzung dass diese für Wohnzwecke genutzt wird und nicht, zum Beispiel, als Geschäft oder für andere Gewerbezwecke.


Normalerweise meldet sich die Baufirma direkt beim Finanzamt um von dem günstigen 3% Mehrwertsteuersatz zu profitieren.

Diese Zulassung folgt innerhalb einer oder zwei Wochen; sobald dies geschehen ist, kann das Bauunternehmen direkt diese 3% direkt an die Kunden weiter verrechnen und damit vermeiden dass die Mehrwertsteuer zu einem späteren Zeitpunkt zurückerstattet werden muss.


Dies ist zum Beispiel der Fall wenn Sie ein Haus kaufen, dessen Bau bereits abgeschlossen ist. Zu diesem Zeitpunkt zahlt der Käufer einen Preis der 15% MwSt. enthält. Der Käufer meldet sich danach, um diesen Betrag zurückzubekommen aber es dauert etwa 10 Monate bis die Mehrwertsteuer zurückerstattet wird. Eigentlich sollte der Käufer also 12% des gesamten Preis  erhalten, aber das ist schließlich nicht der Fall.


Ein Beispiel: Sie kaufen eine Wohnung, deren Preis bei 400‘000 € liegt; dazu kommen noch 15% MwSt., daher liegt der Preis schließlich bei 460‘000 €. Normalerweise sollten Sie 12% davon zurückbekommen, sprich 48’000 €, aber das ist nicht der Fall. Sobald die Transaktion registriert wird, werden von der Behörde die Kosten für das Grundstück, wo die Immobilie gebaut wurde, aber auch zum Beispiel die Arbeit und Beratung vom Architekten oder vom Agenten abgerechnet. Das bedeutet, dass der Preis der Wohnung schließlich bei 300‘000 € liegt und damit kriegen Sie nur 36‘000 € zurückerstattet.


Heute liegt dieser Höchstbetrag, den Sie zurückerstattet bekommen können, bei 60‘000 €.


Dies wird nun auf 50‘000 € reduziert. Die sogenannte „Administration de l‘enregistrement et des domaines“ muss noch überprüfen, wie – technisch gesehen – diese neue Regel umgesetzt wird, vor allem in der Übergangszeit, denn die Leute sind normalerweise flexibler wenn sie mehr zurückbekommen als wenn ihnen etwas weggenommen wird.


Im Moment können Sie eine Wohnung mit einem Preis bis auf 500’000 € kaufen und bis auf diese Obergrenze 3% MwSt. genießen und für alles was diese Obergrenze überschreitet, wird ein 15%-Mehrwertsteuersatz angewendet. Wenn die maximale Zurückerstattung schließlich reduziert wird, heißt es dass die 3% Mehrwertsteuer für den Preis der Wohnung nur bis auf einen Wert von 416'000 € gelten wird.


Dieser Mehrwertsteuer Vorteil funktioniert anders als die Ermäßigung der Enregistrement- und Überschreibungsgebühren beim Erwerb von Immobilien (bëllegen Akt), welche nur einmal angewendet werden darf. Die maximale Rückerstattung in Sachen Mehrwertsteuer – egal ob sie auf 50‘000 reduziert wird oder nicht – gilt eigentlich jedes Mal wo Sie eine Immobilie für Wohnzwecke kaufen.


Weitere Informationen sowie die Formulare, die Sie eventuell verwenden müssen, stehen unter diesem Link zur Verfügung: www.aed.public.lu

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