RECHTE UND PFLICHTEN
Mieter und Vermieter: Rechte und Pflichten gemäß den Bestimmungen des luxemburgischen Rechts. (L'essentiel - 08.06.2012)
Welche Rechte haben Mieter? Und welche Rechte werden den Vermietern zugewiesen? Und wie können Sie einen Mietvertrag kündigen?
An dem Tag wo der Vertrag abgeschlossen und unterzeichnet ist, zahlt der Mieter eine Kaution an den Vermieter, die sich bis auf drei Mieten belaufen kann. Der Vermieter zahlt normalerweise diese Kaution an den Mieter zurück sobald er/sie die gemieteten Räume verläßt, aber kann dieses Geld behalten wenn das Eigentum beschädigt wurde oder die monatliche Miete nicht regelmäßig bezahlt wurde.
Im Großherzogtum Luxemburg – nach Angaben eines Forschungsinstituts – sind Mieter meist Ausländer. Nur 10% der Luxemburger zahlen eine monatliche Miete für die Räumlichkeiten in denen sie wohnen, während dieser Anteil bis auf 29% unter den Ausländern steigt, wobei diese Quote sich in den letzten Jahren auch reduziert hat (der Prozentsatz der Mieter unter den Ausländern stand auf 36% im Jahr 2003).
Mietverträge unterscheiden sich in ihrer Dauer, d.h. sie können auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Wenn die Dauer dieser Vereinbarung bestimmt wird, soll der Mieter die gemieteten Räume verlassen sobald der Vertrag ausläuft, oder, falls der Mieter noch früher ausziehen möchte, soll er/sie dem Vermieter eine dreimonatige schriftliche Ankündigung per Einschreiben zukommen lassen.
Wenn kein Ablaufdatum im Mietvertrag vorgesehen ist, kann der Mieter zu jeder Zeit die Räumlichkeiten verlassen solange eine Kündigungsfrist von 3 Monate berücksichtigt wird.
Wenn es um unbefristete Mietverträge geht, ist es sehr schwierig für den Vermieter, den Mieter an die Tür zu setzen, außer wenn eine dieser drei Voraussetzungen erfüllt ist: der Mieter hat sich nicht an die vertraglichen Verpflichtungen gehalten und darauf folgt eine sofortige Kündigung des Mietvertrages; der Vermieter braucht die Räumlichkeiten für sich (in diesem Fall hat der Mieter sechs Monate Zeit, um die Räumlichkeiten zu verlassen); große Reparaturen/Arbeiten müssen in den gemieteten Räumen durchgeführt werden (in diesem Fall muss der entsprechende Hinweis vom Vermieter an den Mieter versandt werden, drei Monate bevor er/sie die Räumlichkeiten verlassen soll).