Vermietung von Geschäftsräumen

Vermietung von Geschäftsräumen

Neue Maßnahmen für die Vermietung von Geschäftsräumen (L'essentiel)

Neue Maßnahmen für die Vermietung von Geschäftsräumen (L'essentiel) 

Nachdem 15 Geschäfte kürzlich bankrott gegangen sind hat der Regierungsrat beschlossen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Vermieter von Geschäftsräumen in Schutz zu nehmen.

Die fünfzehn Geschäfte die vor kurzem ihre Insolvenz eingereicht haben bleiben immer noch ein heißes Thema in Luxemburg. Vor einigen Tagen hat der Regierungsrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um den Kampf gegen Spekulanten umzusetzen.

"Es stellte sich heraus dass der ungenügende Schutz von Mietern zu Mißbräuchen geführt hat" so heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Mittelstand und Tourismus. „Um die Investionen der Mieter besser zu schützen, hat das Ministerium beschlossen, dieses Gesetz zu entwerfen“. Laut diesem Entwurf wird die Dauer eines Mietvertrages für Geschäftsräume von drei auf neun Jahre erhöht; der entsprechende Vertrag kann zweimal verlängert werden. Die Vermieter bekommen auch noch dazu die Möglichkeit, während der ersten zwei Jahre ihrer Tätigkeiten den Vertrag jederzeit kündigen zu dürfen. "Diese Maßnahmen werden den Mieter sowie den Besitzer der Geschäftsräume besser schützen und vermeiden, dass die Situation zu einer im voraus geplanten Insolvenz führt".

Kein Schlüsselgeld mehr

Das Ministerium hat den Ersatz vom sogenannten Schlüsselgeld durch eine Mietgarantie vorgesehen, deren Betrag sich auf maximal drei Monatsmieten beläuft. Das Schlüsselgeld wird oft verlangt und von dem Vermieter bezahlt noch bevor er in die Räumlichkeiten einzieht. Man behauptet dass für manche Geschäfte im Zentrum der luxemburgischen Hauptstadt dieser Betrag bei 2 Millionen € liegen würde, und sogar bei 2,5 für die Boutique von Cartier. Vor 15 Jahren war das Schlüsselgeld eher unbekannt in Luxemburg aber diese Gewohnheit hat sich im Laufe der letzten 10 Jahre dramatisch verbreitet. Die Bezahlung von dem Schlüsselgeld hat neulich heftige Diskussionen ausgelöst nachdem 15 Geschäfte ihre Insolvenz plötzlich eingereicht haben.  

Der Gesetzentwurf betrifft nur Geschäftsräume zum Vermieten unter Ausschluss von denjenigen die sich in Kaufhöfen oder Einkaufszentren befinden. Büros sowie freischaffende Berufe sind ebenfalls von dem Gesetz nicht betroffen.

 

Mehr News