ENERGIEAUSWEIS

ENERGIEAUSWEIS

Energieausweis Pflicht auf Immobilienanzeigen ab 1. Juli (athome - 24.05.2012)

Energieausweis Pflicht auf Immobilienanzeigen ab 1. Juli  (athome - 24.05.2012)


Die luxemburgischen Gesetze über Energieeffizienz von Wohngebäuden wurden vor kurzem durch einige wichtigen Änderungen verstärkt wie es im März dieses Jahres vom Wirtschaftsminister Etienne Schneider schon angekündigt wurde.


Die folgenden Änderungen treten am kommenden 1. Juli in Kraft:


Immobilienanzeigen, zum Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, müssen die Energieeffizienz-Klasse der Eigenschaft enthalten, nämlich durch die Berichterstattung der zuvor zertifizierten Ergebnisse von der zuständigen Behörde.

  • Die Anzeigen werden daher die Energieeffizienz-Klasse der Eigenschaft veröffentlichen nach dem jeweiligen Energieaufwand Index. 
  • Darüber hinaus werden die Anzeigen auch die Klasse der Wärmedämmung nach dem entsprechenden Energie-Effizienz-Index der Isolierung publizieren.

Dazu hat die luxemburgische Regierung einen „Fahrplan“ zur Verbesserung und Verstärkung der Anforderungen abgesegnet, was die Energieeffiezienz der neuen Gebäude anbelangt.

Demzufolge für jedes Gebäude, dessen Pläne für Baugenehmigung nach dem 1. Juli 2012 eingereicht werden, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Energie-Klasse B;
  • Wärmedämmung-Klasse C.


Die entsprechenden Indizes des Energieverbrauchs wurden auch von der Regierung revidiert, so dass die geltenden Vorschriften und Anforderungen an jede neue Baugenehmigung wie folgt lauten:

 

Ab...

Energie-Klasse

Wärmedämmung-Klasse

1 Juli, 2012

B

C

1 Juli, 2015

A

B

1 Juli, 2017

A

A

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