Erleichterte Antragsbedingungen
Erleichterte Antragsbedingungen (Wort.lu)
Am 1. Januar 2015 werden die TVA-Sätze um zwei Prozent angehoben, mit Ausnahme der TVA logement auf Mietwohnungen, die von drei auf 17 Prozent steigt. Allerdings gewährt die Regierung hier eine Übergangsphase von zwei Jahren. Wer noch in den Genuss der Drei-Prozent-Regelung kommen möchte, kann jetzt von gelockerten Bedingungen profitieren.
Ohne Cadastre vertical keine notarielle Urkunde
Bisher musste dem Antrag auf den superreduzierten TVA-Satz stets eine Kopie der notariellen Urkunde oder des Bauvertrags beigefügt werden. Jetzt reicht eine Kopie des Reservierungsvertrags zwischen Bauherr und Bauträger sowie eine Bestätigung, vom Katasteramt, des Antrags auf eine Genehmigung des „Cadastre vertical“. Ohne die Genehmigung des Cadastre vertical wird keine notarielle Urkunde ausgestellt. „Diese Genehmigungsprozedur kann sich mitunter lange hinziehen, so dass viele Bauherren riskieren würden, die Bedingungen nicht zu erfüllen“, erklärte der beigeordnete Direktor des Enregistrement, Mathis Mellina, am Dienstag auf LW-Nachfrage.
Wer also in eine Mietwohnung investieren und von der Drei-Prozent-Regelung profitieren möchte, kann das noch tun, sollte sich aber vorab beim Bauträger vergewissern, dass die Dokumente noch fristgerecht, also vor dem 1. Januar 2015, beim Enregistrement eingehen werden.
Die Übergangsregelung endet am 1. Januar 2017. Alle Arbeiten, die über diesen Zeitraum hinaus anfallen, werden mit 17 Prozent verrechnet.
Finanzielle Nachteile auch bei Erstwohnungen
Anders als von der Regierung dargelegt, müssen auch Käufer eines Eigenheims ihre Kosten neu berechnen, und zwar wegen der allgemeinen TVA-Erhöhung um zwei Prozent. Sie profitieren auch weiterhin vom superreduzierten TVA-Satz, allerdings werden sie den Maximalbetrag von 50.000 Euro künftig nicht mehr bei einem Baupreis von 416.666 Euro erreichen, sondern bereits bei 357.143 Euro. Bauabschnitte und Arbeiten, die darüber hinaus anfallen, werden mit 17 Prozent verrechnet.