Den Mietvertrag verstehen

Den Mietvertrag verstehen

Vor dem Einzug in eine Wohnung wird oft ein Mietvertrag mit dem Besitzer abgeschlossen. (Caritas Luxembourg)

Den Mietvertrag verstehen (Caritas Luxembourg)

 

 

Vor dem Einzug in eine Wohnung wird oft ein Mietvertrag mit dem Besitzer abgeschlossen. Für Gebäude die zu Wohnzwecken genutzt werden, ergänzt ein besonderes Gesetz die Bestimmung des bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser Artikel beschreibt einige praktische Aspekte im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung und dem Ende eines Mietverhältnisses im Wohnbereich.

 

1. Der Abschluss des Mietvertrages

 

Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und dem Eigentümer der Wohnung abgeschlossen. Es wird empfohlen, einen schriftlichen Vertrag in zweifacher Ausfertigung auszustellen, der von beiden Parteien unterzeichnet wird. Die Dauer des Vertrages wird frei  vertraglich festgelegt; ein abgelaufener befristeter Vertrag, der aber nicht gekündigt wurde, wandelt sich automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis um.

Der Mietvertrag setzt auch die Höhe der Miete und der Kostenvorschüsse fest. Es ist vom Gesetz her festgelegt, dass die Jahresmiete 5% des vom Eigentümer investierten Kapitals nicht überschreiten darf. Der Mietvertrag kann dem Eigentümer das Recht vorbehalten die Miete jeweils nach zwei Jahren zu ändern (zu erhöhen).

Es ist auch wichtig, die vermietete Wohnung (Räume) im Vertrag genau zu beschreiben, einschließlich der Anbauten, Keller, Dachböden, Schuppen, Garagen oder Parkplätzen. Dem Mieter wird häufig vertraglich untersagt die Wohnung unterzuvermieten. Der Mietvertrag kann auch vorsehen, dass der Mieter dem Vermieter eine Mietgarantie von maximal drei Monatsmieten auszahlt. Sie dient der Sicherung der Mietzahlungen und der Mietkosten.

Es ist ratsam zwischen dem Eigentümer und dem Mieter eine Bestandsaufnahme des Zustandes der Wohnung zu erstellen. Sie muss, vor Einzug in die Wohnung, in zwei Exemplaren erstellt werden und von beiden Parteien unterschrieben sein. Die Bestandaufnahme beschreibt genau den Zustand des Gebäudes, seine Ausstattung und alle bereits vorhandene  Schäden.

 

2. Die Verpflichtung des Vermieters (Eigentümer) und des Mieters:

 

Die wichtigsten Pflichten des Vermieters sind:

  • Die Wohnung (und die Schlüssel) dem Mieter zur Verfügung zu lassen und deren Nutzung nicht zu stören; oft ist es dem Vermieter per Vertrag erlaubt die Wohnung einmal pro Jahr zu besichtigen.
  • Die Bausubstanz der Wohnung oder des Gebäudes zu unterhalten;
  • Die normale Abnutzung zu tragen und über die Mietkosten hinausgehende Ausgaben zu begleichen (z.B. Dachreparaturen)

Die wichtigsten Pflichten des Mieters sind:

  • Die Miete pünktlich zu den vertraglich festgelegten Terminen zu zahlen und dem Eigentümer die vertraglich festgelegte Mietgarantie zu überlassen.
  • Die gemietete Wohnung normal zu nutzen (zu Wohnzwecken).
  • Der Mieter haftet für Schäden an der gemieteten Wohnung; er muss den normalen Unterhalt und die Wartung der Mietsache tragen.
  • Er muss generell den Mietvertrag beachten.

Es wird dringend empfohlen, und oft im Mietvertrag obligatorisch festgelegt, dass der Mieter eine Versicherung für die Wohnung abschließt, die zumindest Feuer, Wasserschäden und Glasbruch abdeckt. Ebenso empfiehlt es sich, dass der Mieter auch eigene Möbel und andere Sachen in der Wohnung versichert.

Mehr News